Regionales Sportanlagenkonzept (RESAK)

Ausgangslage

Der Planungsverband aarau regio sieht sich verschiedenen sportbezogenen Fragestellungen gegenüber und ist bestrebt, die Anliegen des Sports in der Region zu koordinieren. Zu diesem Zweck wurde das regionale Sportanlagenkonzept erarbeitet. Zudem fordert das Sportgesetz des Kantons Aargau, das 2025/2026 in Kraft treten wird, die Erarbeitung regionaler Sportanlagenkonzepte. Diese Ausgangslage hat den Planungsverband aarau regio dazu bewogen, sich frühzeitig auf regionaler Ebene mit der Sportinfrastruktur und mit der Möglichkeit von Synergien durch regionale Zusammenarbeit auseinanderzusetzen. 

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RESAK: Voranalyse

Wichtiger Bestandteil des Konzepts bildet der Bericht Voranalyse, welcher die regionale Analyse und Übersicht über die vorhandene Sportinfrastruktur, geplante Projekte und Investitionen sowie den Handlungsbedarf zur Optimierung des regionalen Sportangebots enthält. Die vorliegenden Analysearbeiten sind begrenzt auf die Untersuchung von Sporthallen, Rasensportanlagen für Fussball, Bäder sowie Beachvolleyball- und Pumptrack-Anlagen. Die Analysen basieren auf Angaben aus den einzelnen Gemeinden, auf bereits vorliegenden Konzepten, den kantonalen Bevölkerungsprognosen sowie einer Umfrage bei den Sportvereinen im Einzugsgebiet von aarau regio. 

Bezug aarau regio RESAK und dem geplanten kantonalen Sportgesetz:

Das RESAK wird künftig die zwingende Grundlage für die Unterstützung von Sportinfrastrukturen durch den Swisslos-Sportfonds des Kantons Aargau sein.

Der Regierungsrat des Kantons Aargau überwies im 3. Quartal 2024 dem Grossen Rat ein neues Sportgesetz (SportG). Die zweite Beratung folgt 2025. In einem weiteren Schritt plant er, die dazugehörige Sportverordnung (SportV) im Jahr 2025 zu verabschieden. Diese Massnahmen sollen die Grundlage für eine nachhaltige und effiziente Gestaltung der Sportinfrastruktur im Kanton schaffen.

Derzeit befindet sich das SportG in der Ausarbeitung. Es wird unter anderem die Rahmenbedingungen für die zukünftige Planung und Koordination der Sportinfrastruktur festlegen. Die im nächsten Jahr zu verabschiedende Verordnung wird die konkreten Verknüpfungen zwischen regionalen Sportanlagenkonzepten (RESAK) und der Unterstützung durch den Sportfonds regeln sowie spezifische Anforderungen an die RESAK und das kantonale Sportanlagenkonzept (KASAK) festlegen.