Regionales Sportstättenkonzept
Ausgangslage
Der Planungsverband aarau regio sieht sich verschiedenen sportbezogenen Fragestellungen gegenüber und ist bestrebt, die Anliegen des Sports in der Region zu koordinieren. Zu diesem Zweck wurde eine regionale Analyse und Übersicht über die vorhandene Sportinfrastruktur, geplante Projekte und Investitionen sowie den Handlungsbedarf zur Optimierung des regionalen Sportangebots erarbeitet.
Die vorliegenden Analysearbeiten sind begrenzt auf die Untersuchung von Sporthallen, Rasensportanlagen für Fussball, Bäder sowie Beachvolleyball- und Pumptrack-Anlagen. Die Analysen basieren auf Angaben aus den einzelnen Gemeinden, auf bereits vorliegenden Konzepten, den kantonalen Bevölkerungsprognosen sowie einer Umfrage bei den Sportvereinen im Einzugsgebiet von aarau regio.
Hier geht es zum Bericht Voranalyse.
Konzept-Phase:
Aufbauend auf den Ergebnissen aus dem Bericht der Voranalyse erarbeitet aarau regio nun das eigentliche Konzept im klassischen Sinne, welches die Zielsetzungen und Strategien sowie die Massnahmen und Umsetzungsschritte definiert. Die Verabschiedung des Konzepts erfolgt voraussichtlich im Dezember 2024.
Bezug aarau regio RESAK und dem geplanten kantonalen Sportgesetz:
Das RESAK wird künftig die zwingende Grundlage für die Unterstützung von Sportinfrastrukturen durch den Swisslos-Sportfonds des Kantons Aargau sein.
Der Regierungsrat des Kantons Aargau überweist im 3. Quartal 2024 dem Grossen Rat ein neues Sportgesetz (SportG). In einem weiteren Schritt plant er, die dazugehörige Sportverordnung (SportV) im Jahr 2025 zu verabschieden. Diese Massnahmen sollen die Grundlage für eine nachhaltige und effiziente Gestaltung der Sportinfrastruktur im Kanton schaffen.
Derzeit befindet sich das SportG in der Ausarbeitung. Es wird unter anderem die Rahmenbedingungen für die zukünftige Planung und Koordination der Sportinfrastruktur festlegen. Die im nächsten Jahr zu verabschiedende Verordnung wird die konkreten Verknüpfungen zwischen regionalen Sportanlagenkonzepten (RESAK) und der Unterstützung durch den Sportfonds regeln sowie spezifische Anforderungen an die RESAK und das kantonale Sportanlagenkonzept (KASAK) festlegen.